Der Antrags- und Auszahlungsprozess in 4 Schritten

Schritt 1: Vorbereitung

Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Regionalbudget 2025 erfüllt. Nutzen Sie dazu bitte die beiden nachfolgenden Dokumente.

  • Bitte lesen: Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung
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  • Bitte lesen: Ergänzende Verfahrensbestimmungen der ILE Bachtal zur Durchführung des Auswahlverfahrens für Kleinprojekte im Rahmen der Förderung eines Regionalbudgets der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2025.



Schritt 2: Projektbeschreibung inkl. Kostenprognose und Antragseinreichung

Füllen Sie die Projektbeschreibung mit Bezug zu den Entwicklungszielen der ILE Bachtal sowie den Projektauswahlkriterien aus. Ergänzend zur Projektbeschreibung ist eine „Kostenprognose“ (u.a. über die Einholung von Angeboten) erforderlich, um die Größenordnung des Projektes bis zu max. 20.000 € Nettokosten einordnen zu können. Für die Antragstellung bei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein benötigen Sie die folgenden Dokumente. Die Projektbeschreibung inkl. der Kostenprognose und die Förderanfrage schicken Sie bitte bis zum 31.01.2025 an die Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein. Ansprechpartner ist:

Die benötigten Dokumente:

  • Bitte ausfüllen: Beschreibung des Kleinprojektes als Teil der Antragstellung im Rahmen der Förderung eines Regionalbudgets der ILE Bachtal im Jahr 2025
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  • Bitte ausfüllen: Förderanfrage für ein Kleinprojekt
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Schritt 3: Auswahl

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.




Schritt 4: Auszahlung

Bis zum 20.09.2025 muss Ihr Projekt abgeschlossen und die Bezahlung der damit verbundenen Rechnungen erfolgt sein. Bitte reichen Sie bis zum 30.09.2025 das folgende Dokument bei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein ein. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt dann zeitnah.

  • Bitte nach Projektabschluss ausfüllen: Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung
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